Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche
Unter Steuerhinterziehung versteht man die vorsätzliche oder unredliche Täuschung des Fiskus oder die betrügerische Hinterziehung von Steuern in einem beliebigen Rechtssystem. Es ist auch eine Straftat, die Steuerhinterziehung durch Dritte zu erleichtern.
Geldwäsche bedeutet, illegale Gelder oder Vermögenswerte zu verbergen oder umzuleiten oder sie legal aussehen zu lassen. Dies schließt den Besitz oder der Handel von Erträgen aus Straftaten ein. Neben der Geldwäsche macht sich die Terrorismusfinanzierung die Schwäche des Finanzsystems zunutze, um Gelder und andere Vermögenswerte für Terrorgruppen bereitzustellen.
Wir dürfen uns an diesen Aktivitäten nicht beteiligen.
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Keine Beteiligung an Steuerhinterziehung oder Erleichterung von Steuerhinterziehung
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Aufrechterhaltung von Kontrollen, um eine Erleichterung von Steuerhinterziehung zu verhindern
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Keine Beteiligung am Handel von Erträgen aus Straftaten
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Ablehnung großer Bargeldbeträge
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Sensibilisierung und Einhaltung von einschlägigen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
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Minimierung des Risikos einer Beteiligung an Finanzkriminalität und Meldung verdächtiger Aktivitäten
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Wir müssen auf Situationen achten, die in Bezug auf Finanzkriminalität unseren Verdacht aufkommen lassen sollten, einschließlich der folgenden Warnsignale:
Keine Beteiligung an Steuerhinterziehung oder Erleichterung von Steuerhinterziehung
Folgendes ist verboten:
- Steuerhinterziehung oder Erleichterung der Steuerhinterziehung durch eine andere Person (einschließlich eines anderen Konzernunternehmens oder eines Dritten); und
- Unterstützung von Personen, von denen wir wissen oder vermuten, dass sie Steuerhinterziehung begeht.
Wir müssen:
- uns aller Steuergesetze in den Rechtssystemen, in denen wir tätig sind, bewusst sein und diese uneingeschränkt einhalten; und
- alle ordnungsgemäß fälligen Steuern erfassen und bezahlen.
Steuerhinterziehung ist ein Verbrechen für jedes Unternehmen oder jede Einzelperson. Gelder, die nicht ordnungsgemäß versteuert werden, können Erträge aus Straftaten sein.
Es ist auch ein Verbrechen, Steuerhinterziehung durch ein anderes Unternehmen oder eine andere Einzelperson (einschließlich anderer Konzernunternehmen, unserer Lieferanten, Kunden und anderer Geschäftspartner) zu erleichtern. Dazu gehört es, Dritten zu helfen oder sie aufzufordern, Steuern zu hinterziehen, wissentlich an ihrer Steuerhinterziehung beteiligt zu sein oder anderweitig Maßnahmen zu ergreifen, von denen Sie wissen oder beabsichtigen, dass sie in einem beliebigen Land zu Steuerhinterziehung führen.
Es ist wichtig, zwischen legitimer Steuerplanung und Steuerhinterziehung zu unterscheiden, was manchmal schwierig sein kann. Wenn Sie Zweifel über den Unterschied zwischen Steuerplanung und Steuerhinterziehung haben, sollten Sie sich von Ihrem lokalen Legal Counsel beraten lassen.
Aufrechterhaltung von Kontrollen, um eine Erleichterung von Steuerhinterziehung zu verhindern
Konzernunternehmen können für die Erleichterung von Steuerhinterziehung durch ihre Mitarbeiter oder andere Dritte verantwortlich gemacht werden.
Konzernunternehmen müssen daher Kontrollen durchführen, um das Risiko zu vermeiden, dass unsere Mitarbeiter oder Geschäftspartner eine Steuerhinterziehung durch eine andere Person oder ein anderes Unternehmen erleichtern können. Diese Kontrollen sollten Folgendes umfassen:
- vollständige Implementierung der „Know your Supplier“- und „Know your Customer“-Verfahren, einschließlich des Compliance-Verfahrens für die Lieferkette , um sicherzustellen, dass eine angemessene Sorgfaltsprüfung durchgeführt wird und angemessene Kontrollen eingerichtet werden; die Einhaltung von Steuervorschriften und ggf. die Nicht-Erleichterung von Steuerhinterziehungsklauseln in Verträgen mit Dritten;
- Durchführung und Bereitstellung geeigneter Schulungen und Unterstützung für Mitarbeiter, die Beziehungen zu Dritten und/oder unsere eigenen Steuerpflichten verwalten; und
- Untersuchung und ggf. Suspendierung und/oder Kündigung von Mitarbeitern und Dritten, die der Steuerhinterziehung oder der Erleichterung von Steuerhinterziehung verdächtigt werden.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer, Kunde, Lieferant oder ein anderer Geschäftspartner Steuern hinterzieht oder die Hinterziehung von Steuern erleichtert, benachrichtigen Sie unverzüglich Ihren lokalen Legal Counsel.
Keine Beteiligung am Handel von Erträgen aus Straftaten
Folgendes ist verboten:
- Beteiligung an Transaktionen, von denen wir wissen oder vermuten, dass darin Erträge aus Straftaten (einschließlich Steuerhinterziehung) involviert sind, oder
- anderweitige wissentliche direkte oder indirekte Beteiligung an Geldwäsche.
Wir müssen auch sicherstellen, dass unsere Aktivitäten nicht unbeabsichtigt gegen Geldwäschegesetze verstoßen.
In den meisten Rechtssystemen ist es eine Straftat, wenn eine Person oder ein Unternehmen Transaktionen mit Vermögenswerten abwickelt, von denen sie weiß, vermutet oder Grund zur Annahme hat, dass sie aus einer Straftat stammen.
Verstöße gegen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche können sowohl die Haftung des Unternehmens als auch persönliche Konsequenzen für Einzelpersonen nach sich ziehen.
Ablehnung großer Bargeldbeträge
Wir müssen die Annahme der folgenden Barbeträge verweigern bzw. diese melden: Konzernunternehmen in der EU dürfen bei einer einzelnen Transaktion oder einer Reihe von verbundenen Transaktionen keine Barzahlungen von mehr als 10.000 € (oder den entsprechenden Betrag in der Landeswährung) akzeptieren.
Konzernunternehmen in der USA (oder außerhalb von den USA, wenn sie an einer Transaktion mit Bezug auf die USA beteiligt sind) dürfen bei einer einzelnen Transaktion oder einer Reihe von verbundenen Transaktionen keine Barzahlungen von mehr als 10,000 $ (oder den entsprechenden Betrag in der Landeswährung) akzeptieren.
Konzernunternehmen außerhalb dieser Rechtssysteme sollten es auch vermeiden, erhebliche Barzahlungen anzunehmen.
Sensibilisierung und Einhaltung von einschlägigen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung
Wir müssen sicherstellen, dass wir bei der Finanzierung terroristischer Aktivitäten nicht wissentlich behilflich sind oder diese anderweitig unterstützten, und dass unsere Aktivitäten nicht versehentlich gegen einschlägige Maßnahmen zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung verstoßen.
Die internen Kontrollen der Konzernunternehmen sollten Kontrollen umfassen, um sicherzustellen, dass sie nicht mit Einrichtungen, Organisationen oder Einzelpersonen zu tun haben, die von einer Regierung oder einer internationalen Einrichtung aufgrund ihrer bekannten oder vermuteten terroristischen Verbindungen verboten sind (einschließlich durch die vollständige Implementierung unseres Kapitels für Sanktionen und Exportkontrollen in diesen SoBC und der damit verbundenen Compliance-Verfahren für Sanktionen ).
Terroristische Gruppen können ähnliche Methoden anwenden wie kriminelle Organisationen, die Geldwäsche betreiben. Dies kann die Nutzung legitimer Unternehmen, von Einzelhandelsgeschäften bis hin zu Vertriebs- oder Finanzdienstleistungsunternehmen, zur Finanzierung ihrer Netze oder zur anderweitigen Bewegung illegaler Gelder umfassen. Wir laufen Gefahr, unbeabsichtigt gegen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung zu verstoßen, wenn wir mit solchen Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen zu tun haben.
Wir müssen daher darauf achten, dass die Möglichkeit besteht, dass Warnsignale für Geldwäsche auch Warnsignale für die Terrorismusfinanzierung sein können.
Wir müssen auf Situationen achten, die in Bezug auf Finanzkriminalität unseren Verdacht aufkommen lassen sollten.
Minimierung des Risikos einer Beteiligung an Finanzkriminalität und Meldung verdächtiger Aktivitäten
Wir müssen über wirksame Verfahren für Folgendes verfügen:
- Minimierung des Risikos einer unbeabsichtigten Beteiligung an Transaktionen im Zusammenhang mit Erträgen aus Straftaten, einschließlich der Überwachung illegaler Geldflüsse und anderer Warnsignale für Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung;
- Erkennung und Verhinderung von Geldwäsche durch Mitarbeiter, leitende Angestellte, Direktoren, Vertreter, Kunden und Lieferanten;
- Unterstützung der Mitarbeiter bei der Identifizierung von Situationen, bei denen ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht; und
- Übermittlung der erforderlichen Meldungen in Bezug auf Geldwäscheverpflichtungen an die zuständigen Behörden.
Konzernunternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Genehmigungsverfahren für Kunden und Lieferanten, „Know your Supplier“ und „Know your Customer“, angemessen und risikobasiert sind und so weit wie möglich sicherstellen, dass Kunden und Lieferanten nicht an kriminellen Aktivitäten beteiligt sind. Dies muss die vollständige Umsetzung des AFC-Verfahrens für Dritte umfassen.
Wir sollten verdächtige Transaktionen oder Aktivitäten von Kunden oder anderen Dritten unseren General Manager oder Funktionsleiter und den lokalen Legal Counsel unverzüglich melden. Als allgemeiner Punkt sollten Sie nicht offenlegen, dass Sie Bedenken hinsichtlich der Geldwäsche geäußert haben, oder dies mit anderen Kollegen besprechen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich, da dies zu einer „Straftat des Hinweisgebers“ führen kann.
Wir müssen auf Situationen achten, die in Bezug auf Finanzkriminalität unseren Verdacht aufkommen lassen sollten, einschließlich der folgenden Warnsignale:
- Zahlungen in Nicht-Rechnungswährungen oder in Form von Bargeld oder Zahlungsmitteläquivalenten;
- Zahlungen aus mehreren Quellen zur Begleichung einer einzigen Rechnung oder andere ungewöhnliche Zahlungsarten;
- Zahlungen an oder von einem Konto, das nicht das übliche Konto für die Geschäftsbeziehung ist oder das sich in einem Land befindet, das nicht mit der betreffenden Lieferung von Waren oder Dienstleistungen in Verbindung steht;
- Ansuchen auf Überzahlungen oder auf Erstattungen nach einer Überzahlung;
- Zahlungen durch, über oder an (oder Anfragen zur Lieferung unserer Produkte an) unabhängige Dritte oder Briefkastenfirmen;
- Zahlungen oder Lieferungen von, durch oder an Unternehmen oder Einzelpersonen, die in Ländern niedergelassen, ansässig oder tätig sind, welche den Ruf haben, „Steueroasen“ zu sein, oder an Bankkonten, die in diesen Ländern geführt werden;
- Anfragen, unsere Produkte an einen ungewöhnlichen Ort zu liefern, einen ungewöhnlichen Versandweg zu nehmen oder dieselben Produkte zu importieren und zu exportieren;
- falsche Berichterstattung, wie falsche Darstellung von Preisen, falsche Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, falsche Darstellung von zu zahlenden Steuern oder Unstimmigkeiten bei Versand- und Rechnungsdokumenten;
- Versäumnis von Kunden und Lieferanten, angemessene Antworten auf alle vorgebrachten Fragen in Bezug auf die Sorgfaltspflicht zu geben, einschließlich aller Steuerregistrierungsdetails;
- Verdacht, dass Handelspartner an kriminellen Aktivitäten, einschließlich Steuerhinterziehung, beteiligt sind; und
- ungewöhnlich komplexe M&A oder andere Transaktionsstrukturen ohne klare wirtschaftliche Begründung (Konzernunternehmen müssen das Compliance-Verfahren für M&A transactions bei allen relevanten Transaktionen anwenden).
An wen Sie sich wenden können
An Ihren direkten Vorgesetzten
An das höhere Management
Ihr lokaler Legal Counsel
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