Wettbewerbs-und Kartellrecht
Wir glauben an den freien Wettbewerb. Die Konzerngesellschaften müssen im Einklang mit den Wettbewerbsgesetzen (oder „Kartellgesetzen“) fair und ethisch konkurrieren.
Wie sich das Wettbewerbsrecht auf unser Geschäft auswirkt
Das Wettbewerbsrecht wirkt sich auf fast alle Aspekte unserer Aktivitäten aus, einschließlich Vertrieb und Anzeige, unsere Beziehungen zu Lieferanten, Händlern, Kunden und Konkurrenten, M&A transactions, unsere Verhandlung und Vertragsgestaltung sowie auf unsere Entscheidungen in Bezug auf Preisstrategien, Geschäftsstrategien und Handelsbedingungen. Das Gesetz ist manchmal an Marktbedingungen geknüpft, die sich darauf auswirken, wie ein Wettbewerbsproblem angegangen wird, wie z. B. Marktkonzentration, Produkthomogenität und Markendifferenzierung, oder Regulierung, einschließlich Werbebeschränkungen, Anzeigenverbote und Rauchverbote an öffentlichen Orten.
Einige Verhaltensweisen sind unabhängig von den Marktbedingungen verboten.
-
Verpflichtung zu fairem Wettbewerb
-
Geheime Absprachen
-
Treffen mit Konkurrenten
-
Informationen über Konkurrenten
-
Vormachtstellung
-
Wiederverkaufsbeschränkungen
-
Mergers and Acquisitions (M&A)
-
Einholung von fachlichem Rat
-
Austausch von Gehaltsinformationen und Vereinbarungen zum Einstellungsverbot
Verpflichtung zu fairem Wettbewerb
Wir verpflichten uns zu einem intensiven Wettbewerb und zur Einhaltung der Wettbewerbsgesetze in jedem Land und Wirtschaftsraum, in dem wir tätig sind. Viele Länder verfügen über Gesetze gegen wettbewerbswidriges Verhalten. Sie sind komplex und von Land zu Land unterschiedlich, aber ihre Nichteinhaltung kann schwerwiegende Folgen haben.
Geheime Absprachen
Wir dürfen keine geheimen Absprachen mit unseren Konkurrenten (direkt oder indirekt über Dritte) machen, um:
- Preise oder ein Element oder einen Aspekt der Preisgestaltung festzulegen (einschließlich Rabatte, Ermäßigungen, Zuschläge, Berechnungsmethoden, Zahlungsbedingungen, das Timing, die Höhe oder den Prozentsatz der Preisänderungen oder Beschäftigungsbedingungen);
- andere Bedingungen und Konditionen festzulegen;
- Märkte, Kunden oder Gebiete aufzuteilen oder zuzuweisen;
- die Produktion, Versorgung oder Kapazität einzuschränken bzw. zu verhindern;
- das Ergebnis eines Ausschreibungsverfahrens zu beeinflussen;
- eine kollektive Ablehnung von Geschäften mit bestimmten Parteien zu vereinbaren, einschließlich Vereinbarungen zum Einstellungsverbot; und
- kommerziell sensible Informationen auszutauschen oder den Wettbewerb anderweitig einzuschränken.
Treffen mit Konkurrenten
Treffen oder direkte oder indirekte Kontakte mit konkurrierenden Herstellern sind mit äußerster Vorsicht behandelt werden. Wir müssen sorgfältige Aufzeichnungen über sie führen und sie abbrechen, wenn sie wettbewerbswidrig sind oder als wettbewerbswidrig angesehen werden können.
Der gleiche Ansatz sollte mit anderen Unternehmen verfolgt werden, wenn sich der Kontakt auf den Wettbewerb zwischen ihnen und uns bezieht.
Jedoch sind nicht alle Vereinbarungen mit Konkurrenten problematisch. Ein legitimer Kontakt kann im Rahmen von Handelsverbänden, einem bestimmten begrenzten Informationsaustausch und gemeinsamen Initiativen zum regulatorischen Engagement oder zur öffentlichen Interessenvertretung erfolgen.
Ebenso können einige Vereinbarungen mit Konkurrenten den Wettbewerb einschränken, aber rechtmäßig sein, wenn der größere Nutzen einen möglichen Schaden überwiegt. Bevor eine Vereinbarung mit Konkurrenten in Betracht gezogen wird, muss eine rechtliche Fachberatung eingeholt werden, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht einschränkt oder die Gefahr birgt, als Kollusion angesehen zu werden.
Informationen über Konkurrenten
Wir dürfen Informationen über unsere Konkurrenten nur mit legitimen rechtlichen Mitteln und unter Einhaltung des Wettbewerbsrechts einholen.
Die Beschaffung von Informationen über Konkurrenten direkt von Konkurrenten ist niemals gerechtfertigt, außer in sehr eingeschränkten Ausnahmefällen.
Die Einholung von Informationen über Konkurrenten von Dritten (einschließlich Kunden, Beratern, Analysten und Handelsverbänden) wirft häufig komplexe lokale rechtliche Fragen auf und sollte nur mit angemessener rechtlicher Beratung erfolgen.
Vormachtstellung
Wenn ein Konzernunternehmen „Marktstärke“ hat, hat es in der Regel eine besondere Pflicht, den Wettbewerb zu schützen und seine Position nicht zu missbrauchen.
Die Begriffe „Vormachtstellung“, „Marktstärke“ und „Missbrauch“ sind von Land zu Land sehr unterschiedlich.
Wenn ein Konzernunternehmen auf seinem lokalen Markt als marktbeherrschend angesehen wird, wird seine Fähigkeit, Praktiken wie Exklusivitätsvereinbarungen, Treuerabatte, die Diskriminierung zwischen gleichwertigen Kunden, die Erhebung übermäßig hoher oder niedriger (nicht kostendeckender) Preise, die Kopplung oder Bündelung verschiedener Produkte oder anderweitige ungerechtfertigte Nutzung seiner Marktposition auszuüben, in der Regel eingeschränkt.
Wiederverkaufsbeschränkungen
Bestimmte Beschränkungen zwischen den Parteien auf verschiedenen Ebenen der Lieferkette, wie etwa Bestimmungen über die Beibehaltung des Weiterverkaufspreises zwischen einem Lieferanten und einem Händler oder Wiederverkäufer, können rechtswidrig sein.
Beschränkungen der Fähigkeit unserer Kunden, in Gebiete oder an bestimmte Kundengruppen weiterzuverkaufen, können in bestimmten Ländern ein ernstes Wettbewerbsproblem darstellen.
Die Beibehaltung des Weiterverkaufspreises liegt vor, wenn ein Lieferant versucht, die Preise, zu denen seine Kunden seine Produkte weiterverkaufen, zu kontrollieren oder zu beeinflussen, oder dies tatsächlich tut (auch indirekt durch Drohungen und/oder Anreize).
Die Regeln für die Beibehaltung des Weiterverkaufspreises und die Beschränkungen des Weiterverkaufs sind weltweit unterschiedlich. Wenn dies für Ihre Rolle relevant ist, müssen Sie mit den Regeln vertraut sein, die in den Ländern gelten, für die Sie verantwortlich sind.
Mergers and Acquisitions (M&A)
Wenn Konzernunternehmen an Fusionen und Übernahmen beteiligt sind, müssen möglicherweise in einem oder mehreren Ländern verpflichtende Meldungen vor Abschluss der Transaktion vorgenommen werden (sei es gemäß Wettbewerbsrecht, Gesetzen über ausländische Investitionen oder auf andere Weise).
Die Meldepflichten sind von Land zu Land unterschiedlich, sollten aber immer im Zusammenhang mit Fusionen, Übernahmen (von Vermögenswerten oder Anteilen), Joint Ventures, einschließlich Minderheitsbeteiligungen, und anderen Änderungen der Kontrolle geprüft werden.
Alle Konzernunternehmen müssen den Informationsfluss bei Transaktionen angemessen verwalten und das Compliance-Verfahren für M&A transactions befolgen.
Einholung von fachlichem Rat
Wenn wir an Geschäftsaktivitäten beteiligt sind, bei denen Wettbewerbsgesetze relevant sein können, müssen wir regionale, gebiets- oder marktbezogene Richtlinien befolgen, welche die Konzernrichtlinie und das Gesetz in diesem Bereich in Kraft setzen, und uns mit unserem lokalen Legal Counsel in Verbindung setzen.
Wir sollten nicht davon ausgehen, dass das Wettbewerbsrecht nur deshalb keine Anwendung findet, weil es vor Ort keine entsprechenden Gesetze gibt. Viele Länder, wie die USA und Länder innerhalb der EU, wenden ihre Wettbewerbsgesetze extraterritorial an (wo das Verhalten auftritt und wo es seine Wirkung hat).
Austausch von Gehaltsinformationen und Vereinbarungen zum Einstellungsverbot
Wir dürfen keine Vereinbarungen treffen oder anderweitige geheime Absprachen mit Konkurrenten über Löhne und Sozialleistungen machen. Die Weitergabe wettbewerbsrelevanter Lohn- und Leistungsinformationen an Konkurrenten kann auch Wettbewerbsprobleme aufwerfen und Sie sollten sich immer an den lokalen Legal Counsel wenden, um fachlichen Rat zu erhalten, bevor Sie solche Aktivitäten in Betracht ziehen.
Vereinbarungen zwischen Konkurrenten, Mitarbeiter des jeweils anderen Konkurrenten nicht einzustellen, abzuwerben oder zu werben, können auch wettbewerbsrechtliche Bedenken aufwerfen, es sei denn, sie stehen in einem vernünftigen Zusammenhang mit rechtmäßigen Transaktionen. Bevor Sie solche Aktivitäten in Betracht ziehen, sollten Sie sich immer an den lokalen Legal Counsel wenden.
„Konkurrenten“ im Kontext der Humanressourcen umfassen ein viel breiteres Spektrum von Unternehmen/Organisationen in anderen Branchen und Sektoren, da wir in einem viel breiteren Markt um Talente kämpfen.
Wir sollten nicht davon ausgehen, dass das Wettbewerbsrecht nur deshalb keine Anwendung findet, weil es vor Ort keine entsprechenden Gesetze gibt.
Viele Länder, wie die USA und Länder innerhalb der EU, wenden ihre Wettbewerbsgesetze extraterritorial an (wo das Verhalten auftritt und wo es seine Wirkung hat).
An wen Sie sich wenden können
An Ihren direkten Vorgesetzten
An das höhere Management
Ihr lokaler Legal Counsel
Leiter der Abteilung Corporate Compliance: [email protected]
Speak Up Portal: bat.com/speakup
Speak Up Hotlines: bat.com/speakuphotlines