Geschenke und Bewirtung (G&E)
Das gelegentliche Anbieten oder Annehmen von geschäftsbezogenen Geschenken oder Bewirtungen kann eine akzeptable Geschäftspraxis sein. Unsachgemäße oder übermäßige Geschenke und Bewirtungen können jedoch eine Form von Bestechung und Korruption sein und BAT schweren Schaden zufügen.

Konzernunternehmen dürfen unseren unabhängigen externen Rechnungsprüfern keine G&E, welche einen Interessenkonflikt verursachen oder ihre Unabhängigkeit gefährden könnten, anbieten oder in Aussicht stellen.
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Anbieten und Annehmen von G&E
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G&E für Amtsträger
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Beachten Sie beim Anbieten oder Annehmen von G&E Folgendes:
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G&E für und von unabhängige(n) externe(n) Rechnungsprüfer(n)
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Stakeholder aus dem Privatsektor
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G&E von Konzernunternehmen
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Formelle Aufzeichnungen und Überwachung
Anbieten und Annehmen von G&E
Gifts and Entertainment, die Sie anbieten, geben oder erhalten:
- dürfen niemals gegeben/angenommen werden, wenn dies im Sinne des Kapitels zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption in diesen SoBC eine Bestechung und Korruption darstellen könnte;
- müssen in offener Weise gegeben/angenommen werden;
- müssen in allen relevanten Rechtssystemen rechtmäßig sein und dürfen nicht vom Unternehmen der anderen Partei verboten sein;
- dürfen keine Parteien einbeziehen, die an einem Angebot oder einer Ausschreibung beteiligt sind;
- not have, or be capable of being seen to have, a material effect on a transaction involving any Group Company;
- dürfen keine Geschenke in Form von Bargeld oder in bar einlösbare Äquivalenten sein (Wertgutscheine, Geschenkgutscheine, Kredite oder Wertpapiere);
- dürfen keine Geschenke in Form von Bargeld oder in bar einlösbare Äquivalenten sein (Wertgutscheine, Geschenkgutscheine, Kredite oder Wertpapiere);
- dürfen nicht ersucht oder gefordert werden;
- dürfen nicht verschwenderisch oder unangemessen sein oder den Anschein erwecken (respektlos, unanständig, sexuell explizit oder in anderer Weise ein schlechtes Licht auf ein Konzernunternehmen werfen, unter Berücksichtigung der lokalen Kultur);
- müssen im Voraus schriftlich genehmigt werden (wenn eine Genehmigung gemäß diesem Kapitel und/oder zusätzliche lokale Anforderungen erforderlich ist);
- müssen in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien und Verfahren für Geschäftsausgaben als Aufwand erfasst werden; und
- darüber hinaus müssen sämtliche G&E über dem Schwellenwert für Amtsträger und Stakeholder aus dem Privatsektor im G&E-Tracker aufgezeichnet und genehmigt werden.
G&E für Amtsträger
Es ist verboten, direkt oder indirekt zu versuchen, einen Amtsträger zu beeinflussen oder einen bestimmten geschäftlichen Vorteil zu erzielen, indem G&E (oder andere persönliche Vorteile) für ihn oder einen nahen Verwandten, Freunde oder Mitarbeiter gewährt werden.
Die Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden ist Teil unseres Geschäfts. Die Bereitstellung oder die Annahme von G&E (innerhalb der angegebenen Schwellenwerte) kann in diesem Zusammenhang zulässig sein. Allerdings ist besondere Vorsicht geboten, da viele Länder ihren Amtsträgern nicht erlauben, G&E anzunehmen, und die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung oft sehr streng sind.
Wir können G&E einem Amtsträger ohne vorherige Genehmigung anbieten/von ihm annehmen, vorausgesetzt:
- ihr Wert liegt unter dem Schwellenwert von 25 € pro Person und Ereignis;
- sie sind rechtmäßig, selten und angemessen.
Wir müssen die vorherige schriftliche Genehmigung über den G&E-Tracker unseres direkten Vorgesetzten und unseres lokalen Legal Counsel für das Anbieten oder Annehmen von G&E an/von Amtsträgern (oder deren engen Verwandten) über einem Schwellenwert von 25 € und bis zu einem Wert von 250 € einholen.
Das Anbieten/Annehmen von G&E an/von einem Amtsträger (oder dessen engen Verwandten) über 250 € wäre nur dann angemessen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wobei eine vorherige schriftliche Genehmigung im G&E-Tracker erforderlich ist (wie im G&E-Verfahren näher ausgeführt).
Beachten Sie beim Anbieten oder Annehmen von G&E Folgendes:
- Absicht: Ist die Absicht nur, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen oder aufrechtzuerhalten oder eine übliche Gefälligkeit anzubieten? G&E, die darauf abzielen, die Objektivität des Empfängers beim Treffen einer bestimmten Geschäftsentscheidung zu beeinflussen, sind niemals angemessen
- Rechtmäßigkeit: Ist es in Ihrem Land und im Land der anderen Partei legal? Wenn nicht, ist es nicht angemessen
- Wert: Ist der Marktwert angemessen (d. h. nicht verschwenderisch/extravagant) und steht er im Verhältnis zu der Absicht, eine Geschäftsbeziehung aufzubauen oder aufrechtzuerhalten oder eine übliche Gefälligkeit anzubieten? Wenn nicht, ist es nicht angemessen
- Häufigkeit: Hat das Konzernunternehmen dem Empfänger unregelmäßig G&E zukommen lassen?
- Transparenz: Wäre es Ihnen oder dem Empfänger peinlich, wenn Ihr Vorgesetzter, Ihre Kollegen oder jemand außerhalb des Konzerns von den G&E wüsste(n)?
G&E für und von unabhängige(n) externe(n) Rechnungsprüfer(n)
Konzernunternehmen dürfen unseren unabhängigen externen Rechnungsprüfern keine G&E, welche einen Interessenkonflikt verursachen oder ihre Unabhängigkeit gefährden könnten, anbieten oder in Aussicht stellen (siehe G&E-Verfahren für weitere Hinweise zu G&E für externe Rechnungsprüfer). KPMG ist der aktuelle unabhängige externe Rechnungsprüfer für den Konzern und die Mehrheit der Konzernunternehmen.
Stakeholder aus dem Privatsektor
Wir können G&E einem Stakeholder des Privatsektors ohne vorherige Genehmigung anbieten/von ihm annehmen, vorausgesetzt:
- ihr Wert liegt unter dem Schwellenwert von 250 € pro Person und Ereignis; und
- das Angebot/die Annahme ist rechtmäßig, selten und im Einklang mit angemessener Geschäftspraxis.
Wir müssen vorher eine schriftliche Genehmigung über den G&E-Tracker einholen:
- von unserem direkten Vorgesetzten für das Anbieten oder Annehmen von G&E über einem Schwellenwert von 250 €.
Beachten Sie stets Folgendes:
- die Annehmer müssen sich bei der Annahme von Anfragen davon überzeugen, dass die vorgeschlagene G&E nicht gegen eine der oben genannten Erwartungen verstößt und insbesondere, dass der Zeitpunkt und/oder der breitere Kontext nicht als Hinweis darauf angesehen werden kann/können, dass eine Entscheidung durch die G&E beeinflusst werden könnte; es könnten außergewöhnliche Umstände vorhanden sein, unter denen eine Vorabgenehmigung nicht möglich ist.
- Die Genehmigung muss so schnell wie möglich und spätestens sieben Tage nach dem Anbieten oder Erhalten von G&E, mit einer schriftlichen Begründung, warum eine Vorabgenehmigung nicht beantragt oder eingeholt wurde, eingeholt werden;
- Direkte Vorgesetzte legen in Absprache mit dem lokalen Legal Counsel fest, was mit G&E zu tun ist, die Mitarbeitern des Konzernunternehmens angeboten oder von diesen angenommen wurden, und diese die geltenden Schwellenwerte überschreiten. Im Allgemeinen sollten solche G&E abgelehnt oder zurückgegeben werden. Wenn dies unangemessen oder Ärgernis erregen würde, können die G&E auf der Grundlage akzeptiert werden, dass sie in den Besitz des jeweiligen Konzernunternehmens übergehen;
- Sie dürfen sich Ihrer Verpflichtung zur Einholung der erforderlichen G&E-Genehmigung niemals entziehen, indem Sie persönlich dafür bezahlen oder jemand anderes dafür bezahlen lassen;
- G&E müssen in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren für Geschäftsausgaben als Aufwand erfasst werden;
- Unter keinen Umständen sollte Bewirtung auf Kosten von BAT erfolgen, wenn kein Personal von BAT anwesend ist;
- Zur Vermeidung von Zweifeln dürfen G&E nicht in kleinere Beträge/Werte unterteilt werden, um die Schwellenwerte in diesem Kapitel zu umgehen;
- G&E sollte generell an diejenigen gerichtet werden, mit denen BAT eine Geschäftsbeziehung unterhält, und nicht an ihre Freunde oder Verwandten. Wenn jedoch Freunde, Verwandte oder andere Gäste einer Person teilnehmen, sollten die Kosten für die Zwecke
der Schwellenwerte in diesem Kapitel zusammengefasst werden; - Siehe das G&E-Verfahren für weitere Hinweise zu außergewöhnlichen Genehmigungen und Pauschalgenehmigungen, die unter bestimmten eingeschränkten Umständen verfügbar sein können; und
- Weitere Informationen finden Sie im G&E-Verfahren und in den G&E-FAQs .
G&E von Konzernunternehmen
Es gibt keine Beschränkungen für Mitarbeiter, die G&E von einem Konzernunternehmen annehmen. Konzernunternehmen sollten sicherstellen, dass solche G&E rechtmäßig, angemessen und verhältnismäßig sind.
Formelle Aufzeichnungen und Überwachung
Jedes Konzernunternehmen ist für die Verwaltung und Überwachung des G&E-Trackers für Amtsträger verantwortlich und muss sicherstellen, dass eine Aufzeichnung über G&E für den Privatsektor und ein Register aller G&E oberhalb der Schwellenwerte im G&E-Tracker geführt wird.

Allerdings ist besondere Vorsicht geboten, da viele Länder ihren Amtsträgern nicht erlauben, G&E anzunehmen, und die Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung oft sehr streng sind.
An wen Sie sich wenden können
An Ihren direkten Vorgesetzten
An das höhere Management
Ihr lokaler Legal Counsel
Leiter der Abteilung Corporate Compliance: [email protected]
Speak Up Portal: bat.com/speakup
Speak Up Hotlines: bat.com/speakuphotlines
Die ernannten Verantwortlichen des Konzerns: [email protected]