Menschenrechte

 
 
 

Wir müssen unsere Aufgaben stets in einer Weise durchführen, welche die Menschenrechte unserer Mitarbeiter, der Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, und der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, respektiert.

Unsere Überzeugung

Wir sind der Ansicht, dass die grundlegenden Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt werden, eingehalten werden müssen.

Unsere Richtlinie für Menschen und Menschenrechtsverfahren beruht auf lokalen und internationalen Arbeitsgesetzen, empfohlenen Vorgehensweisen und Leitlinien 2 .

Wir halten uns an alle relevanten geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften.

Quick Links
  • Keine Kinderarbeit
  • Verwaltung von Menschenrechten
  • Vereinigungsfreiheit
  • Keine moderne Sklaverei oder Ausbeutung von Arbeitskräften
  • Lokale Gemeinschaften
 

Keine Kinderarbeit

Wir streben an, dass in unserer Lieferkette keine Kinderarbeit mehr stattfindet. Das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Sicherheit von Kindern stehen jederzeit an erster Stelle. Wir erkennen an, dass die Entwicklung der Kinder, ihrer Gemeinschaften und ihrer Länder am besten durch Bildung gefördert wird.

Wir unterstützen die Übereinkommen 138 und 182 der ILO, in denen grundlegenden Prinzipien über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und für die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit festgelegt sind.

Daher:

  • keine Arbeit, die als gefährlich angesehen wird oder die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Kindern beeinträchtigen kann, von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden; und das Mindestalter für Arbeitnehmer sollte nicht unter dem nach örtlichem Recht geltenden Mindestalter für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder nicht unter dem gesetzlichen Alter für die Beendigung der Pflichtschulzeit und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren liegen.

Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie sich an unsere Anforderungen an das Mindestalter halten, wie sie in unserem  Verhaltenskodex für Lieferanten  festgelegt sind. Soweit es das lokale Recht zulässt, umfasst dies, dass Kinder im Alter von 13 bis 15 Jahren leichte Arbeiten verrichten können, sofern dies ihre Schul- oder Berufsbildung nicht beeinträchtigt und keine Tätigkeiten umfasst, die für ihre Gesundheit oder Entwicklung schädlich sein könnte (z. B. Umgang mit mechanischen Geräten oder Agrochemikalien). Als Ausnahme erkennen wir auch von einer zuständigen Behörde genehmigte Schulungs- oder Praktikumsprogramme an.

 

Verwaltung von Menschenrechten

Wir verpflichten uns zur Respekierung der Menschenrechte in unserem Einflussbereich, einschließlich unserer Lieferkette.

Unsere Geschäfts- und Lieferkette umfasst mehrere Branchen mit inhärenten Menschenrechtsrisiken und -überlegungen, darunter Landwirtschaft, Elektronik und Fertigung. Wir wollen uns auf unsere branchenspezifischen Menschenrechtsfragen konzentrieren und auf das, was für die Menschen in unserer Lieferkette und in unseren Geschäftsbereichen am wichtigsten ist. Um dies zu erreichen, führen wir ein definiertes Verfahren durch, das sich an den UNGPs ausrichtet und sich auf strenge Richtlinien, eine gute Sorgfaltspflicht (Due-Diligence), eine angemessene Überwachung und Berichterstattung sowie (bei Bedarf) auf wirksame Abhilfemaßnahmen konzentriert. Wir bemühen uns, die Ansichten und Auswirkungen unserer wichtigsten Stakeholder zu verstehen und sie in unseren Menschenrechtsprogrammen zu berücksichtigen.

Daher wird zum Beispiel von allen unseren Lieferanten erwartet, dass sie die Anforderungen unseres Verhaltenskodex für Lieferanten erfüllen, welcher in unseren vertraglichen Vereinbarungen mit den Lieferanten enthalten ist.

Wir verfügen über eine Reihe von Verfahren zur Sorgfaltspflicht (Due-Diligence), die sowohl für unsere Lieferkette für Tabak und Produktmaterialien als auch für unsere eigene Geschäftstätigkeit gelten, und wir berichten darüber in unserem kombinierten Jahres- und ESG-Bericht. Unsere Due Diligence-Verfahren ermöglichen es uns, die Wirksamkeit und Einhaltung unserer Verpflichtungen der Richtlinie und unseres  Verhaltenskodex für Lieferanten  soweit möglich zu überwachen, sowie Risiken und Auswirkungen im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern.

Wir verpflichten uns, alle in unserer Geschäftstätigkeit oder Lieferkette identifizierten Menschenrechtsthemen vollständig zu erforschen und zu beheben und nach kontinuierlichen Verbesserungen zu streben. Wenn wir Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf einen Lieferanten feststellen, es aber keine klare Verpflichtung zu Korrekturmaßnahmen gibt bzw. eine anhaltende Untätigkeit oder mangelnde Verbesserung vorliegt, dann sollte unsere Zusammenarbeit mit diesem Lieferanten beendet werden.

 

Vereinigungsfreiheit

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Unsere Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und ihr beizutreten sowie sich von Gewerkschaften oder anderen Vertrauensleuten vertreten zu lassen, und zwar im Rahmen der Gesetze, Vorschriften, der bestehenden Arbeitsbeziehungen und -praktiken sowie vereinbarten betrieblichen Verfahren. Diese Arbeitnehmer und Vertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen in der Lage sein, ihre rechtmäßigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz ohne Beeinträchtigung im Rahmen der Gesetze, Vorschriften, der bestehenden Arbeitsbeziehungen und -praktiken sowie vereinbarten betrieblichen Verfahren auszuüben.

Von den Lieferanten wird außerdem erwartet, dass sie das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen respektieren und die Arbeitnehmer in Fragen der Beschäftigung und Sicherheit anhören.

 

Keine moderne Sklaverei oder Ausbeutung von Arbeitskräften

Wir setzen uns dafür ein, dass unsere Betriebe frei von Sklaverei, Leibeigenschaft, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwilliger Arbeit, Menschenhandel und Ausbeutung sind. Konzernunternehmen und Mitarbeiter (und alle Arbeitsagenturen, Arbeitsvermittler oder Dritten, die sie beauftragen, in unserem Namen zu handeln) dürfen Folgendes nicht:
  • von Arbeitnehmern Anwerbegebühren, die Aufnahme von Krediten oder die Zahlung unangemessener Servicegebühren oder Kautionen als Beschäftigungsvoraussetzung verlangen; und Ausweispapiere, Reisepässe oder Genehmigungen als Bedingung für die Beschäftigung einbehalten oder die Arbeitnehmer dazu auffordern, diese abzutreten.

Wenn das nationale Recht oder Arbeitsverfahren die Verwendung von Ausweispapieren vorschreibt/vorschreiben, werden wir diese strikt in Übereinstimmung mit dem Gesetz anwenden. Ausweispapiere sollten grundsätzlich nur aus Sicherheitsgründen und nur mit der informierten, echten und schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers aufbewahrt oder gespeichert werden. Der Arbeitnehmer sollte uneingeschränkten Zugang haben, um sie jederzeit und ohne Einschränkungen abrufen zu können.

 

Lokale Gemeinschaften

Wir versuchen, die einzigartigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Interessen der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu identifizieren und zu verstehen.

Wir wollen spezifische Menschenrechtsrisiken identifizieren, die für unsere Aktivitäten relevant sein können oder von ihnen beeinflusst werden. Dabei werden wir die Meinung unserer Stakeholder einholen, einschließlich der Mitarbeiter und deren Vertreter.

Wir werden angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass unsere Aktivitäten nicht zu Menschenrechtsverletzungen führen oder beitragen und um nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die direkt durch unser Tun verursacht werden, entgegenzuwirken.

Wir wissen, dass wir eine wichtige Rolle bei der Erzielung positiver sozialer Auswirkungen in unserer Lieferkette spielen. So unterstützen wir beispielsweise Landwirte und arbeiten mit ihnen zusammen, um ihre Lebensgrundlagen und ihre Ernährungssicherheit zu verbessern. Unsere Gemeinschaftsprogramme tragen dazu bei, dass ländliche Gemeinden langfristig widerstandsfähiger werden. Unser Ansatz wird durch unseren Rahmen für Investitionen in die Gemeinschaft untermauert.

Wir halten unsere Mitarbeiter dazu an, sowohl lokal als auch in ihrer geschäftlichen Welt eine aktive Rolle zu spielen.

Konzernunternehmen sollten versuchen, Möglichkeiten für die Kompetenzentwicklung für Mitarbeiter und innerhalb von Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu schaffen und versuchen, im Einklang mit den Entwicklungszielen und -initiativen der Gastländer zu arbeiten.

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Von allen unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie die Anforderungen unseres Verhaltenskodex für Lieferanten erfüllen, welcher in unseren vertraglichen Vereinbarungen mit den Lieferanten enthalten ist.

 

Who to Talk to

2 Unsere Menschenrechtsstrategie konzentriert sich auf strenge Richtlinien, eine gute Sorgfaltspflicht und (wo erforderlich) auf Abhilfemaßnahmen. Sie steht im Einklang mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.