Menschenrechte

 
 

Wir müssen unsere Aufgaben stets in einer Weise durchführen, welche die Menschenrechte unserer Mitarbeiter, der Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, und der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, respektiert.

Unsere Überzeugung

Wir sind der Ansicht, dass die grundlegenden Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta bekräftigt werden, eingehalten werden müssen.

Unsere Richtlinie für Menschen und Menschenrechtsverfahren beruht auf lokalen und internationalen Arbeitsgesetzen, empfohlenen Vorgehensweisen und Leitlinien 2.

Wir halten uns an alle relevanten geltenden Arbeitsgesetze und -vorschriften.

Quick Links
  • Null-Toleranz gegenüber Kinderarbeit
  • Verwaltung von Menschenrechten
  • Vereinigungsfreiheit
  • Keine moderne Sklaverei oder Ausbeutung von Arbeitskräften
  • Lokale Gemeinschaften
 

Null-Toleranz gegenüber Kinderarbeit

Wir streben an, dass in unserer Lieferkette keine Kinderarbeit mehr stattfindet. Das Wohlbefinden, die Gesundheit und die Sicherheit von Kindern stehen jederzeit an erster Stelle. Wir erkennen an, dass die Entwicklung der Kinder, ihrer Gemeinschaften und ihrer Länder am besten durch Bildung gefördert wird.

Wir unterstützen die Übereinkommen 138 und 182 der ILO, in denen grundlegenden Prinzipien über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung und für die Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit festgelegt sind.

Wir engagieren uns gemeinsam mit unseren Lieferanten dafür, Kinderarbeit in unserer Lieferkette zu verhindern und sicherzustellen, dass wir im Falle eines Vorfalls geeignete Korrekturmaßnahmen ergreifen, um das Problem zu beheben.

Daher:

  • Kinder und Jugendliche dürfen nicht in den Nachtstunden beschäftigt werden.
  • es darf keine Arbeit, die als gefährlich angesehen wird oder die Gesundheit, Sicherheit oder Moral von Kindern beeinträchtigen kann, von Personen unter 18 Jahren ausgeführt werden; und
  • das Mindestalter für Arbeitnehmer sollte nicht unter dem nach örtlichem Recht geltenden Mindestalter für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder nicht unter dem gesetzlichen Alter für die Beendigung der Pflichtschulzeit und in jedem Fall nicht unter 15 Jahren liegen;
  • soweit dies nach lokalem Recht zulässig ist, ist Kindern im Alter zwischen 13 und 15 Jahren die Ausübung leichter Tätigkeiten gestattet, sofern diese ihre Schul- oder Berufsbildung nicht beeinträchtigen und keine Tätigkeiten umfassen, die für ihre Gesundheit oder Entwicklung schädlich sein könnten (z. B. der Umgang mit mechanischen Geräten oder Agrochemikalien). Als Ausnahme erkennen wir auch von einer zuständigen Behörde genehmigte Schulungs- oder Praktikumsprogramme an.

Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie diese Grundsätze befolgen und sich an unsere Anforderungen an das Mindestalter halten, wie sie in unserem Verhaltenskodex für Lieferantenfestgelegt sind.

 

Verwaltung von Menschenrechten

Wir engagieren uns für Maßnahmen, die darauf abzielen, die Menschenrechte und deren Auswirkungen zu respektieren und zu verbessern, wie es in den UNGPs vorgesehen ist.

Unsere Geschäfts- und Lieferkette umfasst mehrere Branchen mit bekannten potenziellen negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte und entsprechenden Überlegungen, darunter Landwirtschaft, Elektronik und Fertigung. Wir setzen Prioritäten bei Menschenrechtsfragen und -vorfällen in Übereinstimmung mit den UNGPs in unserer gesamten Lieferkette und unseren Geschäftstätigkeiten. Um dies zu erreichen, führen wir ein definiertes Verfahren durch, das sich auf strenge Richtlinien, eine effektive Sorgfaltspflicht (Due-Diligence), eine angemessene Überwachung und Berichterstattung sowie (bei Bedarf) auf wirksame Abhilfemaßnahmen konzentriert. Wir bemühen uns, die Ansichten und Auswirkungen unserer wichtigsten Stakeholder zu verstehen und sie in unseren Menschenrechtsprogrammen zu berücksichtigen.

Daher wird zum Beispiel von allen unseren Lieferanten erwartet, dass sie die Anforderungen unseres Verhaltenskodex für Lieferanten erfüllen, welche in unseren vertraglichen Vereinbarungen mit den Lieferanten enthalten ist.

Wir verfügen über eine Reihe von laufenden Verfahren zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence), die sowohl für unsere Lieferkette als auch für unsere eigene Geschäftstätigkeit gelten, und wir berichten darüber in unserem kombinierten Jahres- und Nachhaltigkeitsbericht. Unsere Verfahren zur Sorgfaltspflicht berücksichtigen (soweit angemessen) unsere Größe, die Art und den Kontext unserer Geschäftstätigkeit sowie die Schwere des Risikos negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte.

Wir haben uns verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn Probleme in unseren Betrieben oder in unserer Lieferkette auftreten. Zudem verpflichten wir uns, diese Auswirkungen an den entsprechenden Stellen gemäß den UNGPs und den OECD-Richtlinien anzugehen oder zu beheben und uns um kontinuierliche Verbesserungen zu bemühen.

Wenn wir Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf einen Lieferanten feststellen, es aber keine klare Verpflichtung zu Korrekturmaßnahmen gibt bzw. eine anhaltende Untätigkeit oder mangelnde Verbesserung vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, diese Geschäftsbeziehung in letzter Instanz verantwortungsbewusst zu beenden oder zu kündigen.

 

Vereinigungsfreiheit

Wir respektieren die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen.

Unsere Arbeitnehmer haben das Recht, eine Gewerkschaft ihrer Wahl zu gründen und ihr beizutreten sowie sich von Gewerkschaften oder anderen Vertrauensleuten vertreten zu lassen, und zwar im Rahmen der Gesetze, Vorschriften, der bestehenden Arbeitsbeziehungen und -praktiken sowie vereinbarten betrieblichen Verfahren. Diese Arbeitnehmer und Vertreter dürfen nicht diskriminiert werden und müssen in der Lage sein, ihre rechtmäßigen Tätigkeiten am Arbeitsplatz ohne Beeinträchtigung im Rahmen der Gesetze, Vorschriften, der bestehenden Arbeitsbeziehungen und -praktiken sowie vereinbarten betrieblichen Verfahren auszuüben.

Von den Lieferanten wird außerdem erwartet, dass sie das Recht der Arbeitnehmer auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen respektieren und die Arbeitnehmer in Fragen der Beschäftigung und Sicherheit anhören.

 

Keine moderne Sklaverei oder Ausbeutung von Arbeitskräften

Wir haben keine Toleranz gegenüber Sklaverei, Leibeigenschaft sowie Zwangs-, Pflicht-, Schuldknechtschaft, unfreiwilliger, durch Menschenhandel oder Ausbeutung verursachter Arbeit in unseren Betrieben. Es ist Konzernunternehmen und Mitarbeitern (und allen Arbeitsagenturen, Arbeitsvermittlern oder Dritten, die sie beauftragen, in unserem Namen zu handeln) untersagt:
  • von Arbeitnehmern Anwerbegebühren, die Aufnahme von Krediten oder die Zahlung unangemessener Servicegebühren oder Kautionen als Beschäftigungsvoraussetzung zu verlangen; und
  • Ausweispapiere, Reisepässe oder Genehmigungen als Bedingung für die Beschäftigung einzubehalten oder die Arbeitnehmer dazu aufzufordern, diese abzutreten.

Wenn das nationale Recht oder Arbeitsverfahren die Verwendung von Ausweispapieren vorschreibt/vorschreiben, werden wir diese strikt in Übereinstimmung mit dem Gesetz anwenden. Ausweispapiere sollten grundsätzlich nur aus Sicherheitsgründen und nur mit der informierten, echten und schriftlichen Zustimmung des Arbeitnehmers aufbewahrt oder gespeichert werden. Der Arbeitnehmer sollte uneingeschränkten Zugang haben, um sie jederzeit und ohne Einschränkungen abrufen zu können.

 

Lokale Gemeinschaften

Wir versuchen, die einzigartigen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Interessen der Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu identifizieren und zu verstehen.

Wir wollen spezifische Menschenrechtsrisiken identifizieren, die für unsere Aktivitäten relevant sein können oder von ihnen beeinflusst werden. Dabei werden wir die Meinung unserer Stakeholder einholen, einschließlich der Mitarbeiter und deren Vertreter.

Wenn wir in unserer Lieferkette menschenrechtswidrige Auswirkungen feststellen, verpflichten wir uns, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um zufriedenstellende Abhilfemaßnahmen zu gewährleisten.

Wir wissen, dass wir eine wichtige Rolle bei der Erzielung positiver sozialer Auswirkungen in unserer Lieferkette spielen. So unterstützen wir beispielsweise Landwirte und arbeiten mit ihnen zusammen, um ihre Lebensgrundlagen und ihre Ernährungssicherheit zu verbessern. Unsere Gemeinschaftsprogramme tragen dazu bei, dass ländliche Gemeinden, in denen wir tätig sind, langfristig widerstandsfähiger werden. Unser Ansatz wird durch unseren Rahmen für Investitionen in die Gemeinschaft untermauert.

Wir halten unsere Mitarbeiter dazu an, sowohl lokal als auch in ihrer geschäftlichen Welt eine aktive Rolle zu spielen.

Konzernunternehmen sollten versuchen, Möglichkeiten für die Kompetenzentwicklung für Mitarbeiter und innerhalb von Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, zu schaffen und versuchen, im Einklang mit den Entwicklungszielen und -initiativen der Gastländer zu arbeiten.

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Von allen unseren Lieferanten wird erwartet, dass sie die Anforderungen unseres Verhaltenskodex für Lieferanten erfüllen, welcher in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist.

2 Unsere Menschenrechtsstrategie konzentriert sich auf strenge Richtlinien, eine effektive Sorgfaltspflicht und (wo erforderlich) auf Abhilfemaßnahmen. Sie steht im Einklang mit den
Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGPs), der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen.