Insiderhandel und Marktmissbrauch

 
 
 

Wir sind bestrebt, faire und offene Wertpapiermärkte auf der ganzen Welt zu unterstützen. Mitarbeiter  dürfen nicht mit Aktien oder anderen Wertpapieren von British American Tobacco p.l.c. (das „Unternehmen“) auf der Grundlage von Insiderinformationen handeln oder sich an irgendeiner Form von Marktmissbrauch beteiligen.

Die Definition von Insiderinformationen finden Sie  im Glossar.

Marktmissbrauch

Jede Form von Marktmissbrauch ist verboten, einschließlich:

  • unzulässige Weitergabe von Insiderinformationen;
  • Handel mit Wertpapieren auf der Grundlage von Insiderinformationen („Insiderhandel“);
  • Missbrauch von Insiderinformationen; und
  • das Betreiben von Marktmanipulation.

Marktmissbrauch (der begangen wird oder zu dem andere veranlasst werden) ist illegal.

Weitere Informationen zu Verhaltensweisen, die einen Marktmissbrauch oder Insiderhandel im Vereinigten Königreich darstellen können, finden Sie im  Kodex für den Aktienhandel von British American Tobacco (der „Kodex“).

Quick Links
  • Umgang mit Insiderinformationen
  • Verantwortungsvoller Aktienhandel
 

Umgang mit Insiderinformationen

Wenn Sie über Informationen verfügen oder Informationen erhalten, bei denen es sich um Insiderinformationen in Bezug auf das Unternehmen handeln könnte, und Ihre Rolle innerhalb des Konzerns nicht vorsieht, dass Sie über solche Informationen verfügen oder diese erhalten, müssen Sie unverzüglich den Group Company Secretary informieren.

Wenn Ihre Rolle hingegen vorsieht, dass Sie solche Informationen haben oder erhalten, müssen Sie die geltenden Anforderungen und Prozesse des Konzerns befolgen.

Beim Umgang mit Insiderinformationen ist Vorsicht geboten, da ihr Missbrauch zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für den Konzern und die betroffenen Personen nach sich ziehen könnte.

Wenn Sie Informationen in Bezug auf ein anderes börsennotiertes Konzernunternehmen haben oder erhalten, die der Definition von „Insiderinformationen“ entsprechen oder dieser ähnlich sind, oder wenn Sie sich unsicher sind, informieren Sie unverzüglich den Company Secretary des betreffenden Unternehmens.

Alle Insiderinformationen (oder ähnliche Informationen) müssen unabhängig davon, ob sie sich auf börsennotierten Konzernunternehmen oder Nicht-Konzernunternehmen beziehen, streng vertraulich behandelt werden.

 

Verantwortungsvoller Aktienhandel

Wir dürfen nicht mit den Wertpapieren des Unternehmens handeln oder andere dazu ermutigen, dies zu tun, wenn wir Insiderinformationen dazu haben.

Wenn Sie beabsichtigen, mit Wertpapieren des Unternehmens zu handeln, müssen Sie die lokalen Gesetze zum Aktienhandel und den „Kodex“ einhalten, der für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Direktoren des Unternehmens gilt. Ebenso dürfen wir nicht mit den Wertpapieren von börsennotierten Konzernunternehmen oder anderen Nicht-Konzernunternehmen handeln oder andere dazu ermutigen, dies zu tun, wenn wir Insiderinformationen (oder ähnliche Informationen) in Bezug auf dieses Unternehmen haben.

Wir müssen alle geltenden Aktienhandelsgesetze und -anforderungen beachten.

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Beim Umgang  mit Insiderinformationen ist Vorsicht geboten, da ihr Missbrauch zivil- oder strafrechtliche Sanktionen für den Konzern und die betroffenen Personen nach sich ziehen könnte.

 

An wen Sie sich wenden können