Politische Beiträge

 
 
 

Wenn politische Beiträge nach lokalem Recht ausdrücklich zulässig und allgemein als Teil der lokalen Geschäftspraxis akzeptiert werden, dürfen sie nur in strikter Übereinstimmung mit dem Gesetz und diesem Kapitel (oder dem lokalen Äquivalent) erfolgen.

Aus den richtigen Gründen einen Beitrag leisten Soweit dies nach lokalem Recht ausdrücklich zulässig ist, können Konzernunternehmen politische Parteien und Organisationen, sowie Kampagnen für Kandidaten für ein Wahlamt unterstützen (Unternehmensbeiträge an Kandidaten für ein Bundesamt in den Vereinigten Staaten sind streng verboten), sofern diese Zahlungen nicht:
  • zur Erzielung eines unangemessenen Geschäfts oder sonstigen Vorteils oder zur unangemessenen Beeinflussung einer Entscheidung eines Amtsträgers zum Vorteil eines  Konzernunternehmens geleistet werden; und
  • zum persönlichen Nutzen des Empfängers oder seiner Familie, Freunde, Mitarbeiter oder Bekannten bestimmt sind.

Es ist nicht zulässig, dass ein Konzernunternehmen einen politischen Beitrag leistet, wenn der Beitrag selbst dazu bestimmt ist, einen Amtsträger zu beeinflussen, in einer bestimmten Weise zu handeln oder abzustimmen, oder anderweitig dazu beitragen soll, eine Entscheidung des Amtsträgers zum Vorteil des Unternehmens oder des Konzerns zu sichern.

Bei der Genehmigung politischer Beiträge sollten die Vorstände der Konzernunternehmen darauf achten, dass sie diese Voraussetzungen erfüllen und dies angemessen dokumentieren.

Quick Links
  • Strenge Genehmigungsanforderungen
  • Persönliche politische Aktivität
 

Strenge Genehmigungsanforderungen

Alle politischen Beiträge müssen:
  • ausdrücklich nach lokalem Recht zulässig sein, wie durch eine externe Rechtsberatung bestätigt wird;
  • im Voraus an den zuständigen Regional Head of Legal Affairs oder ein gleichwertiges Büro gemeldet werden (vorbehaltlich etwaiger geltender Gesetze, welche die Staatsangehörigkeit der Personen regelt, die an einer solchen Tätigkeit beteiligt sein dürfen);
  • vom Vorstand des jeweiligen Konzernunternehmens vorab genehmigt werden;
  • vollständig in den Büchern des Unternehmens vermerkt werden; und
  • bei Bedarf öffentlich ausgewiesen werden.

Strenge Verfahren müssen befolgt werden, wenn vorgeschlagen wird, einen Beitrag für eine Organisation, welche politische Aktivitäten ausübt, innerhalb des Vereinigten Königreichs oder der Vereinigten Staaten zu leisten (insbesondere wenn sie von einem Konzernunternehmen außerhalb des Rechtssystems stammt). Dies ist auf Gesetze mit extraterritorialer Wirkung und eine sehr weit gefasste Definition von „politischer Organisation“ zurückzuführen.

Das Verbot von ausländischen Beiträgen in den USA ist besonders streng und muss sorgfältig eingehalten werden.

Bevor ein politischer Beitrag innerhalb des Vereinigten Königreichs geleistet wird, muss der Group Head of Business Conduct and Compliance benachrichtigt werden.

 

Persönliche politische Aktivität

Als Einzelpersonen haben wir das Recht, am politischen Prozess teilzunehmen. Wenn wir als Mitarbeiter persönlichen politischen Tätigkeiten nachgehen, müssen wir:
  • dies in unserer Freizeit mit unseren eigenen Ressourcen tun. Beispiele für BAT-Ressourcen, die nicht für persönliche politische Aktivitäten genutzt werden dürfen, sind E-Mail, Computer, Telefone, Drucker, Kopierer usw;
  • die Möglichkeit minimieren, dass unsere eigenen Ansichten und Handlungen als die eines Konzernunternehmens missverstanden werden; und
  • darauf achten, dass unsere Aktivitäten nicht im Widerspruch zu unseren Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber dem Konzern stehen.

Wenn wir beabsichtigen, ein öffentliches Amt anzustreben oder anzunehmen, sollten wir unseren direkten Vorgesetzten im Voraus benachrichtigen, mit ihm besprechen, ob unsere offiziellen Aufgaben unsere Arbeit beeinträchtigen können, und zusammenarbeiten, um solche Auswirkungen zu minimieren.

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Alle politischen Beiträge müssen ausdrücklich nach lokalem Recht zulässig sein, wie durch eine externe Rechtsberatung bestätigt wird.

 

An wen Sie sich wenden können