Schutz des Unternehmensvermögens

 
 
 

Wir sind alle dafür verantwortlich, die Vermögenswerte des Konzerns, die uns anvertraut werden, zu schützen und angemessen zu nutzen.

Handeln im besten Interesse des Unternehmens Wir müssen sicherstellen, dass die Vermögenswerte des Konzerns nicht beschädigt, missbraucht, unterschlagen oder verschwendet werden, und wir müssen deren Missbrauch oder eine missbräuchliche Verwendung durch andere melden.

Zu den Vermögenswerten des Konzerns gehören physisches und geistiges Eigentum, Gelder,  Zeit, proprietäre Informationen, Unternehmenschancen, Ausrüstung  und Einrichtungen.

 

Quick Links
  • Aufbringung ausreichender Zeit für unsere Arbeit
  • Schutz vor Diebstahl und missbräuchlicher Verwendung von Geldmitteln
  • Schutz unserer Marken und Innovationen
  • Sicherung des Zugangs zu unseren Vermögenswerten
  • Achtung von Vermögenswerte Dritter
  • Nutzung von Firmengeräten
 

Aufbringung ausreichender Zeit für unsere Arbeit

Von uns allen wird erwartet, dass wir unserer Arbeit genügend Zeit widmen, um unserer Aufgabe nachzukommen.

Während der Arbeit wird von uns erwartet, dass wir uns voll engagieren und keine persönlichen Aktivitäten über ein minimales Maß hinaus, das unsere Arbeit nicht beeinträchtigt, unternehmen. Dies gilt auch für alle zulässigen zusätzlichen vergüteten Aufgaben (die gemäß unserem Kapitel über Interessenkonflikte zulässig sind), die Zeit in Anspruch nehmen können, die unsere tägliche Arbeit bei BAT beeinträchtigen könnte.

 

Schutz vor Diebstahl und missbräuchlicher Verwendung von Geldmitteln

Wir müssen die Geldmittel des Konzerns schützen und sie vor Missbrauch, Betrug und Diebstahl schützen. Unsere Spesenabrechnungen, Gutscheine, Abrechnungen und Rechnungen müssen korrekt sein und rechtzeitig eingereicht werden.

„Geldmittel des Konzerns“ bezeichnet Barmittel oder Zahlungsmitteläquivalenten, die einem Konzernunternehmen gehören, einschließlich an uns überwiesenes Geld und Firmenkreditkarten, die wir besitzen.

Betrug oder Diebstahl durch Mitarbeiter kann zu ihrer Entlassung und zu einer Strafverfolgung führen.

 

Schutz unserer Marken und Innovationen

Wir müssen das gesamte geistige Eigentum innerhalb des Konzerns schützen.

Das geistige Eigentum umfasst Patente, Urheberrechte, Marken, Geschmacksmusterrechte und andere geschützte Informationen.

 

Sicherung des Zugangs zu unseren Vermögenswerten

Wir müssen Informationen schützen, die für den Zugang zu Vermögenswerten des Konzerns verwendet werden können.

Stellen Sie die Sicherheit von Informationen jederzeit sicher, die für den Zugang zu Firmeneigentum und Netzwerken verwendet werden, einschließlich Zugangskarten für Gebäude, IDs, Passwörter und Codes.

 

Achtung von Vermögenswerte Dritter

Es ist verboten, wissentlich:
  • physische Vermögenswerte Dritter zu beschädigen, zu missbrauchen oder fehlerhaft zu verwenden;
  • gültige Patente, Marken, Urheberrechte oder sonstiges geistiges Eigentum unter Verstoß gegen die Rechte Dritter zu verletzen; und
  • unbefugte Tätigkeiten auszuführen, die sich nachteilig auf die Leistung der Systeme oder Ressourcen Dritter auswirken.

Wir sollten den gleichen Respekt  gegenüber dem physischen und geistigen  Eigentum Dritter zeigen,  den wir von Dritten in Bezug auf die  Vermögenswerte des Konzerns erwarten.

 

Nutzung von Firmengeräten

Wir dürfen keine Geräte oder Einrichtungen des Unternehmens für persönliche Aktivitäten nutzen, außer wie unten angegeben und in Übereinstimmung mit der Unternehmensrichtlinie und dem Verfahren zur zulässigen Nutzung von Technologie.

Eine eingeschränkte, gelegentliche oder zufällige persönliche Nutzung von Firmengeräten und -systemen, die vorhanden sind oder uns zur Verfügung gestellt werden, ist zulässig, sofern sie:

  • angemessen ist und die ordnungsgemäße Durchführung unserer Arbeit nicht beeinträchtigt;
  • keine nachteiligen Auswirkungen auf die Leistung unserer Systeme hat; und
  • keinen illegalen oder unangemessenen Zwecken dient.

Eine angemessene und kurze Nutzung des Telefons, von E-Mails oder des Internets für persönliche Zwecke ist zulässig. Zu den unsachgemäßen Nutzungen gehören:

  • Kommunikation, die abfällig, verleumderisch, sexistisch, rassistisch, obszön, vulgär oder anderweitig beleidigend ist;
  • eine unsachgemäße Verbreitung urheberrechtlich geschützter, lizenzierter oder sonstiger urheberrechtlich geschützter Materialien;
  • die Übermittlung von Kettenbriefen, Anzeigen oder Aufforderungen (es sei denn, sie sind genehmigt); und
  • das Aufrufen unangemessener Internetseiten.
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Zu den Vermögenswerten des Konzerns gehören physisches und geistiges Eigentum, Gelder,  Zeit, proprietäre Informationen, Unternehmenschancen, Ausrüstung  und Einrichtungen.

 

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